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Umzugsfinanzierung


Umzugsfinanzierung: Welche Möglichkeiten habe ich?

Endlich! Sie haben Ihre Traumwohnung oder Ihren Traumjob gefunden. Jetzt gilt es, den Umzug zu organisieren. Ein bekanntes Zitat von Benjamin Franklin sagt: „Dreimal umziehen ist so schlimm wie einmal abbrennen.“ Das mag etwas übertrieben sein. Tatsache ist: Ein Umzug kostet viel Geld. Wenn auf Ihrem Bankkonto Ebbe herrscht, ist guter Rat teuer – besonders, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen. Sollten Sie Ihre Wohnung jedoch für einen neuen Job wechseln, so stehen Ihnen bei der Finanzierung staatliche Hilfen zu. Falls das Arbeitsamt Ihre Kosten nicht erstattet, können Sie die Ausgaben für den Umzug von der Steuer absetzen. Hier erfahren Sie mehr.


Inhaltsverzeichnis

1 - Wie viel Geld brauche ich: Umzugskosten berechnen

1.1 - Umzugsunternehmen oder Transporter mieten?

1.2 - Nebenkosten bei einem privaten Umzug

1.3 - Zusätzliche Kosten bei jedem Umzug

2 - Privater Umzug: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

2.1 - Dispokredit und Kontoüberziehung

2.2 - Kleinkredit mit festen Ratenzahlungen

3 - Beruflich bedingter Umzug: Wann zahlt der Staat?

3.1 - Sonderfall bei Hartz IV: Das Amt fordert den Umzug

4 - Umzug von der Steuer absetzen

4.1 - Welche Ausgaben kann ich geltend machen?

4.2 - Was ist die Umzugskostenpauschale?

4.3 - Was bezahlt der Arbeitgeber bei der Finanzierung eines Umzugs?


1. Wie viel Geld brauche ich: Umzugskosten berechnen

Wie viel Geld Ihr Umzug verschlingt, hängt von folgenden Faktoren ab: Beauftragen Sie ein Unternehmen oder mieten Sie einen Transporter? Nebenkosten bei einem privaten Umzug Zusätzliche Kosten im Rahmen eines Umzugs

1.1. Umzugsunternehmen oder Transporter mieten?

Wenn Sie Preise vergleichen und Umzugskosten berechnen, scheint ein privat organisierter Umzug wesentlich günstiger zu sein. Allerdings sollten Sie dabei nicht vergessen, dass Ihre Einrichtung bei einem Umzug mit einem Unternehmen versichert ist. Sollte im Eifer des Gefechts etwas zu Bruch gehen, springt die Versicherung für den Schaden ein. Wenn Sie sperrige, schwere Güter besitzen, zum Beispiel ein Klavier, sollten Sie über einen privaten Umzug dreimal nachdenken. Der Transport eines Klaviers setzt Muskelkraft und Sachkenntnis voraus. Darüber hinaus bietet Ihnen ein Unternehmen wie Movinga verschiedene Bezahlmöglichkeiten. Bezahlen mit einer Kreditkarte lässt Ihnen Zeit bis zur nächsten Monatsabrechnung, um die Rechnung zu begleichen.

1.2. Nebenkosten bei einem privaten Umzug

Sie haben sich entschieden, den Umzug in Eigenregie durchzuführen. Neben der Miete für den Transporter, Benzinkosten und einer eventuellen Kaution müssen Sie Ausgaben für folgende Dinge einplanen: Umzugskartons Verpackungsmaterial Kosten für die Halteverbotszone Verpflegung für Helfer

1.3. Zusätzliche Kosten bei jedem Umzug

Für eine neue Mietwohnung fällt eine Mietkaution an, häufig auch eine Maklerprovision. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen, die Sie in drei Monatsraten zahlen können. Die Provision des Maklers darf zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Ummeldungskosten teilen sich auf verschiedene Bereiche auf. Die Kosten für die Ummeldung Ihres Pkw betragen inklusive Nummernschild zwischen 40 und 60 Euro. Die entsprechenden Kosten für Telefon und Internet können Sie zwischen 20 und 70 Euro veranschlagen. Ein Nachsendeauftrag bei der Post kostet 20 Euro und die Kosten für die Ummeldung Ihrer Adresse hängen vom Wohnort ab.

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2. Privater Umzug: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Einen privaten Umzug müssen Sie immer aus eigener Tasche bezahlen. Renovierungsarbeiten in der Wohnung können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 4.000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Falls Sie auf einen Kredit angewiesen sind, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen.

2.1. Dispokredit und Kontoüberziehung

Der einfachste Weg besteht darin, Ihr Konto zu überziehen. Falls Sie schon länger Kunde bei Ihrer Bank sind, steht Ihnen ein sogenannter Dispo-Kredit zur Verfügung. Die Höhe dieses Kredits hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Kontostand ab. Wenn die benötigte Summe für den Umzug den Dispositionskredit übersteigt, werden höhere Zinsen für die Summe der Kontoüberziehung fällig. Diesen Kredit können Sie danach entsprechend Ihrer Finanzlage tilgen. Allerdings werden dabei heftige Zinsen fällig, wie Sie nachfolgender Tabelle entnehmen können.

2.2. Kleinkredit mit festen Ratenzahlungen

Günstiger als Kontoüberziehung fällt ein Kleinkredit mit regelmäßigen Ratenzahlungen aus. Um einen Kleinkredit zu beantragen, brauchen Sie den Verdienstnachweis der vergangenen drei Monate und eine positive Schufa-Auskunft. Sie können diesen Kredit entweder bei Ihrer Bank beantragen oder bei einem der zahlreichen Internet-Portale, die zudem Kreditvergleiche anbieten

Kontoüberziehung
Kleinkredit

Kredithöhe

1.000 € Dispo-Kredit
9.000 € Kontoüberziehung

10.000€

Zinssatz

10,50 % p.a. Dispo-Kredit
15,50 % p.a. Kontoüberziehung

6,50 % p.a.

Schufa-Auskunft

Nein

Ja

Verdienstnachweis

Nein

Ja

Feste Raten

Nein

Ca. 300 € / Monat

Zu zahlende Raten (drei Jahre Laufzeit)

4.500 €

1.033,64 €

3. Finanzierung eines Umzugs für den Beruf: Wann zahlt der Staat?

Die Agentur für Arbeit, auch Jobcenter genannt, übernimmt die Umzugskosten, wenn Ihre neue Arbeitsstelle Zahlungen von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen beendet. Allerdings müssen Sie die Erstattung der Umzugskosten auf jeden Fall vorher beantragen und schriftlich genehmigen lassen. Ein Umzug erscheint der Agentur für gerechtfertigt, wenn sie täglich mehr als 2,5 Stunden für den Weg zur Arbeitsstelle benötigen würden. Für die Anträge brauchen Sie eine Kopie des neuen Mietvertrags sowie drei verschiedene Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen.

3.1. Sonderfall bei Hartz IV: Das Amt fordert den Umzug

Das Sozial- oder das Arbeitsamt übernimmt Wohnbeschaffungskosten von Hartz-IV-Empfängern, wenn es den Umzug fordert – etwa weil Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer ist. In diesem Fall bezahlt das Arbeitsamt die Kosten für den Umzug und notwendige Renovierungsarbeiten. Die Mietkaution wird als Kredit gewährt.

4. Umzug von der Steuer absetzen

Jeden beruflich bedingten Umzug können Sie von der Steuer absetzen. Dabei können Sie alle tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen. Allerdings brauchen Sie dafür alle Quittungen. Papierkrieg ist nicht Ihr Fall? In diesem Fall nutzen Sie die Umzugskostenpauschale.

4.1. Welche Ausgaben kann ich geltend machen?

Neben den Kosten für das Umzugsunternehmen oder den Transporter können Sie folgende Ausgaben steuerlich geltend machen:

Fahrt-, Verpflegungs- und Hotelkosten:

Maximal zwei Fahrten für die Wohnungssuche mit jeweils zwei Reise- und zwei Aufenthaltstagen können Sie absetzen. Pro gefahrenem Kilometer fallen 0,30 Euro an. Die Verpflegungspauschale beträgt 24 Euro für 24 Stunden.

Doppelte Mietzahlung:

Die Kosten für die leer stehende Wohnung lassen sich geltend machen.

Maklergebühren:

Die Maklergebühren für eine Mietwohnung vermindern die Steuer.

Nachhilfestunden:

Wenn Ihre Kinder wegen eines Schulwechsels Nachhilfestunden benötigen, setzen Sie diese Ausgaben von der Steuer ab.

Schönheitsreparaturen:

Kosten von Renovierungsarbeiten machen Sie ebenfalls geltend.

4.2. Was ist die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale erleichtert Ihnen das Leben. Statt Rechnungen zu sammeln und einzelne Ausgaben von der Steuer abzusetzen, machen Sie einfach einen Pauschalbetrag geltend. Falls Sie mehr als den Pauschalbetrag für den Umzug ausgegeben haben, machen Sie damit dem Staat ein Geschenk.

4.3. Was bezahlt der Arbeitgeber bei der Finanzierung eines Umzugs?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, zu Ihrem Umzug beizusteuern. Falls Sie einen gesuchten Beruf ausüben oder Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen die Stelle angeboten hat: Fordern Sie freundlich Unterstützung! In diesem Fall besteht berechtigte Hoffnung, dass sich Ihr Arbeitgeber großzügig zeigt. Wie viel Sie bekommen, ist Verhandlungssache. Sie sind sehr froh, endlich wieder Arbeit gefunden zu haben? Verzagen Sie nicht. Höflich Fragen kostet nichts.


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